Architekten
Es gibt wenige Berufe, die mit so unterschiedlichen Haftungsrisiken verbunden sind, wie der des Architekten. Der Planungs- und Bauprozess zeichnet sich aus durch eine sehr hohe Komplexität. Der Architekt hat zu dem Bauherren vor diesem Hintergrund ein besonderes Vertrauensverhältnis und nimmt im Verhältnis zu diesem die Rolle eines Sachwalters ein. Er ist dem Bauherren gegenüber zur umfassenden Beratung und Aufklärung verpflichtet.
Seine Beratungspflicht beschränkt sich dabei nicht auf rein technische Fragen, sondern umfasst in gewissem Umfang auch rechtliche und wirtschaftliche Fragen.
Sachverwalter des Bauherren
Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Sorgfaltspflichten des Architekten sind dabei kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig hat die Bereitschaft der Bauherren zugenommen, rechtliche Maßnahmen gegenüber den Baubeteiligten zu ergreifen, insbesondere auch gegenüber dem Architekten.
Dem Haftpflichtversicherungsschutz des Architekten kommt insofern eine immer größere Bedeutung zu. Es geht im Zweifel um nichts Geringeres als die Existenzsicherung. Die Versicherung schütz vor Planungs-, Bauleitungs-, Koordinations- und Beratungsfehlern. Sie kommt für berechtigte Schadensersatzforderungen auf und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
In Anbetracht der komplexen Anforderungen an den Architekten ist dabei neben der Gestaltung des Versicherungskonzeptes auch die fortdauernde Beratung in Vertrags- und Haftungsfragen von erheblicher Bedeutung, um die Gewährung des Versicherungsschutzes sicherzustellen.
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