Bauherren/Eigentümer
Auch als Bauherr sind Sie erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Sie haften für Unfälle und Schäden, auch wenn Sie selbst nicht auf der Baustelle tätig sind. Für Gefahren, die von Ihrer Baustelle ausgehen sind grundsätzlich zunächst Sie verantwortlich.
Risiko Verkehrssicherungspflicht
Wenn es darauf ankommt erhalten Sie die rasche Schadensbeurteilung durch anerkannte Gutachter sowie Unterstützung durch renommierte Sachverständige und Fachanwälte.
Ist die Baustelle nicht ausreichend gesichert, können Dritte geschädigt werden. Möglich sind auch von der Baustelle ausgehende Sachschäden am Eigentum Dritter.
Als Bauherr trifft Sie die Verkehrssicherungspflicht. Sie schaffen durch das Bauvorhaben und die Baustelle Risiken und müssen die Baustelle mit zumutbaren Mitteln sichern, um entsprechende Gefahren zu vermeiden. Auch durch die Beauftragung fachkundiger Unternehmer und Planer werden Sie nicht von der Haftung befreit.
Zwar können Sie die Verkehrssicherungspflicht auf Unternehmer und Bauleiter übertragen. Auch dadurch werden Sie aber nicht vollständig von Ihren Pflichten befreit. Bei Ihnen verbleiben immer Kontroll- und Überwachungspflichten. Verantwortlich sind Sie auch für die Auswahl der Baubeteiligten.
Es empfiehlt sich daher dringend der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Versicherung schützt Sie im Falle einer Schädigung Dritter. Sie befriedigt berechtigte Schadensersatzansprüche, übernimmt Verfahrenskosten und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.