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Freie Berufe

Freiberufler sind gegenüber Angestellten zusätzlichen Risiken ausgesetzt und darauf angewiesen, die eigene Vorsorge und Absicherung selbst in die Hand zu nehmen. Ob als Steuerberater, Anwalt oder Wirtschaftsprüfer, als Freiberufler haften Sie für Fehler, die Ihnen im Rahmen Ihrer Berufsausübung unterlaufen können. In der Folge können sich beträchtliche Schadenersatzforderungen der durch einen beruflichen Fehler Geschädigten ergeben.

Für verschuldete Schäden haften Freiberufler dann in unbegrenzter Höhe mit ihrem gesamten (auch privaten) Vermögen. Als Freiberufler können Sie diese Haftungsrisiken durch eine entsprechende Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung abdecken lassen.

Die Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung schützt Sie dann, wenn Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit ein Fehler unterläuft, der möglicherweise Ihre Existenz gefährden könnte. Sie bietet dem Freiberufler Unterstützung, wenn Dritte unberechtigte Schadenersatzansprüche gegen diesen erheben und zahlt bis zu einer vereinbarten Summe, falls die Forderungen berechtigt sind.

Individuelle Abstimmung des Versicherungskonzeptes

Je nach Art und Umfang des Haftungsrisikos muss die Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung eines Freiberuflers individuell auf die zu versichernde Person abgestimmt werden.

Bei der Risikoanalyse und der Gestaltung des Versicherungsschutzes stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

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