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Generalplaner

Als Generalplaner verpflichten Sie sich gegenüber dem Bauherren zur Erbringung sämtlicher oder zumindest wesentlicher Architekten- und Fachplanerleistungen und vergeben diese Leistungen teilweise an Subplaner.

Sie übernehmen gegenüber dem Bauherren damit die alleinige Verantwortung für alle von Ihnen geschuldeten Planungs­leistungen.

Verantwortung für alle Planungs­leistungen

In Anbetracht der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Planungs­beteiligten stellt, kommt Ihrem Versicherungsschutz damit eine entscheidende und existenzsichernde Bedeutung zu.

Der erforderliche Versicherungs­schutz für die Generalplanungs­tätigkeit kann über Ihre durchlaufende Berufs­haftpflicht­versicherung erfolgen oder über eine maßgeschneiderte Objektversicherung, die auf ein einzelnes Bauvorhaben beschränkt ist.

Wir stehen Ihnen bei dieser Entscheidung zur Seite und prüfen für Sie, welcher Variante der Vorzug zu geben ist. Entweder stellen wir insofern sicher, dass die Generalplaner­tätigkeit im konkreten Fall über Ihre durchlaufende Versicherung ausreichend abgedeckt ist oder entwickeln alternativ ein Konzept für eine objektbezogene Versicherung.

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