Generalplaner
Als Generalplaner verpflichten Sie sich gegenüber dem Bauherren zur Erbringung sämtlicher oder zumindest wesentlicher Architekten- und Fachplanerleistungen und vergeben diese Leistungen teilweise an Subplaner.
Sie übernehmen gegenüber dem Bauherren damit die alleinige Verantwortung für alle von Ihnen geschuldeten Planungsleistungen.
Verantwortung für alle Planungsleistungen
In Anbetracht der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Planungsbeteiligten stellt, kommt Ihrem Versicherungsschutz damit eine entscheidende und existenzsichernde Bedeutung zu.
Der erforderliche Versicherungsschutz für die Generalplanungstätigkeit kann über Ihre durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung erfolgen oder über eine maßgeschneiderte Objektversicherung, die auf ein einzelnes Bauvorhaben beschränkt ist.
Wir stehen Ihnen bei dieser Entscheidung zur Seite und prüfen für Sie, welcher Variante der Vorzug zu geben ist. Entweder stellen wir insofern sicher, dass die Generalplanertätigkeit im konkreten Fall über Ihre durchlaufende Versicherung ausreichend abgedeckt ist oder entwickeln alternativ ein Konzept für eine objektbezogene Versicherung.