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Baufertigstellungs­versicherung

Ein besonderes Risiko des Bauherren besteht darin, dass ein von ihm beauftragter Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer oder eine Baufirma während der Bauzeit insolvent wird und das Bauvorhaben bzw. die von dem betroffenen Unternehmern geschuldete Leistung nicht fertig gestellt werden können.

Schutz im Falle einer Insolvenz

In diesen Fällen bietet die Baufertigstellungs­versicherung dem Bauherren Schutz, indem sie ihm die Fertigstellung zum vereinbarten Preis ohne Mehrkosten sichert. Abgeschlossen wird die Baufertigstellungsversicherung meist vom Bauunternehmer, wobei die Kosten in der Regel auf den Bauherren umgelegt werden.

Da die Baufertigstellungs­versicherung seitens der Versicherer stets eine fundierte Prüfung der Bilanzen und Unternehmensführung voraussetzt, ist deren Bestehen für die Bauherren bereits ein Indiz für die Verlässlichkeit des Bauunternehmens. Die Baufertigstellungs­versicherung übernimmt die Aufgabe einer Bürgschaft und ist insofern in verschiedenen Formen verfügbar, als Versicherung für die Ausführung, als Versicherung für die Gewährleistungszeit oder als Versicherung für die Vertragserfüllung mit Ausführung und Gewährleistung.

Versicherung für die Ausführung

Versicherung für die Gewährleistungszeit

Versicherung für die Vertragserfüllung mit Ausführung und Gewährleistung

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