Baugewährleistungsversicherung
Die Baugewährleistungsversicherung versichert den Bauunternehmer für die nach Abnahme und während der Gewährleistungszeit auftretenden Mängel bzw. die mit den Mängeln verbundenen Nachbesserungskosten. Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung sind damit auch Ansprüche auf Vertragserfüllung versichert.
Sachverständige Baubegleitung vor Abnahme
Im Falle der Insolvenz des Unternehmers schützt die Gewährleistungsversicherung den Bauherren für die vom Versicherungsnehmer verursachten und während der Gewährleistungszeit auftretenden Mängel bzw. die Mangelbeseitigungskosten. Schutz wird dabei nicht erst nach der Abnahme gewährt, vielmehr wird durch eine sachverständige Begleitung bereits vor der Abnahme versucht, das Risiko von Mängeln zu mindern.
Der Versicherungsschutz beinhaltet je nach Vertragsgestaltung unter anderem:
Ersatz der Mangelbeseitigungskosten einschließlich Nebenkosten nach Abnahme und während Gewährleistungszeit
Sachverständige Baubegleitung vor Abnahme
Abwehr unberechtigter Ansprüche Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr