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Baugewährleistungs­versicherung

Die Baugewährleistungs­versicherung versichert den Bauunternehmer für die nach Abnahme und während der Gewährleistungszeit auftretenden Mängel bzw. die mit den Mängeln verbundenen Nachbesserungskosten. Im Gegensatz zur Betriebs­haftpflicht­versicherung sind damit auch Ansprüche auf Vertragserfüllung versichert.

Sachverständige Baubegleitung vor Abnahme

Im Falle der Insolvenz des Unternehmers schützt die Gewährleistungs­versicherung den Bauherren für die vom Versicherungsnehmer verursachten und während der Gewährleistungszeit auftretenden Mängel bzw. die Mangel­beseitigungs­kosten. Schutz wird dabei nicht erst nach der Abnahme gewährt, vielmehr wird durch eine sachverständige Begleitung bereits vor der Abnahme versucht, das Risiko von Mängeln zu mindern.

Der Versicherungsschutz beinhaltet je nach Vertragsgestaltung unter anderem:

Ersatz der Mangelbeseitigungskosten einschließlich Nebenkosten nach Abnahme und während Gewährleistungszeit

Sachverständige Baubegleitung vor Abnahme

Abwehr unberechtigter Ansprüche Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr

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