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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Von Baustellen gehen regelmäßig große Gefahren für Dritte und deren Rechtsgüter aus, beispielsweise aufgrund umfallender Baumaterialien, umstürzender Gerüste, schlechter Beschilderung oder unzureichender Beleuchtung. Der Bauherr muss dafür Sorge tragen, dass keine Personen und kein Eigentum Dritter verletzt wird. Er trägt insofern eine große Verantwortung. Ihn trifft eine weitreichende Verkehrssicherungs­pflicht. Zwar überträgt der Bauherr Verkehrssicherungs­pflichten regelmäßig auf seine Bauleiter und seine Bauunternehmer, dennoch bleibt auch dann seine eigene Verantwortlichkeit bestehen, unter anderem für die Überwachung der Bauleiter und Bauunternehmer.

Absicherung des Bauherrenrisikos

Gegen berechtigte Haftpflichtansprüche Dritter auf Grund der Verletzung der Verkehrssicherungs­pflichten bietet die Bauherrenhaftpflicht­versicherung Versicherungsschutz. Dieses Bauherrenrisiko ist im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung häufig schon in der Privat­haftpflicht­versicherung bzw. der Berufs- und Betriebs­haftpflicht­versicherung enthalten. Allerdings ist diese inkludierte Bauherren­haftpflicht­versicherung in der Regel auf eine bestimmte Bausumme beschränkt.

In diesen Fällen ist der Abschluss einer separaten Bauherren­haftpflicht­versicherung erforderlich. Neben dem Ausgleich berechtigter Ansprüche Dritter bietet die Bauherren­haftpflicht­versicherung auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Schäden am eigenen Rohbau können teilweise über eine Bauleistungs- und/oder Feuer­rohbau­versicherung abgesichert werden.

Der Versicherungsschutz beinhaltet unter anderem:

Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche

Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr

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