Bauherrenhaftpflichtversicherung
Von Baustellen gehen regelmäßig große Gefahren für Dritte und deren Rechtsgüter aus, beispielsweise aufgrund umfallender Baumaterialien, umstürzender Gerüste, schlechter Beschilderung oder unzureichender Beleuchtung. Der Bauherr muss dafür Sorge tragen, dass keine Personen und kein Eigentum Dritter verletzt wird. Er trägt insofern eine große Verantwortung. Ihn trifft eine weitreichende Verkehrssicherungspflicht. Zwar überträgt der Bauherr Verkehrssicherungspflichten regelmäßig auf seine Bauleiter und seine Bauunternehmer, dennoch bleibt auch dann seine eigene Verantwortlichkeit bestehen, unter anderem für die Überwachung der Bauleiter und Bauunternehmer.
Absicherung des Bauherrenrisikos
Gegen berechtigte Haftpflichtansprüche Dritter auf Grund der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz. Dieses Bauherrenrisiko ist im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung häufig schon in der Privathaftpflichtversicherung bzw. der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Allerdings ist diese inkludierte Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Regel auf eine bestimmte Bausumme beschränkt.
In diesen Fällen ist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich. Neben dem Ausgleich berechtigter Ansprüche Dritter bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Schäden am eigenen Rohbau können teilweise über eine Bauleistungs- und/oder Feuerrohbauversicherung abgesichert werden.
Der Versicherungsschutz beinhaltet unter anderem:
Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche
Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche
Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr