Bauträgerhaftpflichtversicherung
Die Bauträgerhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die der Bauträger bei der Ausübung seiner Tätigkeit Dritten gegenüber verursacht. Versicherungsschutz wird gewährt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Nicht versichert sind Gewährleistungsansprüche, denen der Bauträger ausgesetzt ist.
Absicherung bei Drittschäden
Der Betriebshaftpflichtversicherer gleicht berechtigte Ansprüche Dritter aus. Im Falle unberechtigter Ansprüche weist er diese zurück und bietet dem Bauträger bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über diese Ansprüche Rechtsschutz.
Für den Fall, dass personelle oder finanzielle Verknüpfungen zwischen einem Bauträger und einem von diesem beauftragten Architekturbüro bestehen, gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzvereinbarung zur Berufshaftpflichtversicherung des Architekturbüros abzuschließen. Diese stellt sicher, dass dem Architekten im Falle einer Inanspruchnahme durch den Bauträger für Planungsfehler und Anweisungen auf der Baustelle trotz der Verknüpfungen ausnahmsweise Versicherungsschutz gewährt wird. Falls der Bauträger selbst Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringt, kann eine erweiterte Bauträgerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um das entsprechende Planungsrisiko abzudecken.
Der Versicherungsschutz beinhaltet unter anderem:
Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche
Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche
Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr