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Bauträger­haftpflicht­versicherung

Die Bauträger­haftpflicht­versicherung bietet Versicherungs­schutz für Schäden, die der Bauträger bei der Ausübung seiner Tätigkeit Dritten gegenüber verursacht. Versicherungs­schutz wird gewährt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Nicht versichert sind Gewährleistungs­ansprüche, denen der Bauträger ausgesetzt ist.

Absicherung bei Drittschäden

Der Betriebs­haftpflicht­versicherer gleicht berechtigte Ansprüche Dritter aus. Im Falle unberechtigter Ansprüche weist er diese zurück und bietet dem Bauträger bei gerichtlichen Auseinander­setzungen über diese Ansprüche Rechtsschutz.

Für den Fall, dass personelle oder finanzielle Verknüpfungen zwischen einem Bauträger und einem von diesem beauftragten Architekturbüro bestehen, gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzvereinbarung zur Berufs­haftpflicht­versicherung des Architekturbüros abzuschließen. Diese stellt sicher, dass dem Architekten im Falle einer Inanspruchnahme durch den Bauträger für Planungsfehler und Anweisungen auf der Baustelle trotz der Verknüpfungen ausnahmsweise Versicherungs­schutz gewährt wird. Falls der Bauträger selbst Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringt, kann eine erweiterte Bauträger­haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden, um das entsprechende Planungsrisiko abzudecken.

Der Versicherungsschutz beinhaltet unter anderem:

Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche

Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr

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