Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Folgen einer gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Inanspruchnahme durch vermeintlich geschädigte Dritte. Es ist dabei unerheblich, ob die Ansprüche aus Vermögensschäden, Sachschäden oder Personenschäden resultieren.
Sicherheit bei Pflichtverletzungen
Unterläuft dem Versicherungsnehmer bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ein Fehler und entsteht einem Dritten dadurch ein Schaden, so steht ihm der Versicherer zur Seite. Versichert sind die dem Berufsbild entsprechenden Leistungen des Versicherungsnehmers bzw. der für den Versicherungsnehmer tätigen Personen.
Der Haftpflichtversicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bietet Rechtsschutz bei einer gerichtlichen Inanspruchnahme. Berechtigte Ansprüche werden vom Haftpflichtversicherer befriedigt.
Der Versicherungsschutz beinhaltet je nach Vertragsgestaltung unter anderem:
Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche
Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche
Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr
Zu den versicherten Tätigkeiten gehören unter anderem auch Leistungen als BIM-Manager, Sachverständiger, Innenarchitekt, Projektsteurer, Generalplaner oder SiGeKo
Abwehrrechtsschutz bei Überschreitung der Bauzeit
Bauherrnrisiko für Bauten zu beruflichen oder privaten Zwecken
Asbestschäden nach Verstoßprinzip
Versehensklausel bei nicht angegebenen Risiken
Erweiterung nachhaltiges Bauen Green Building
Erweiterung Betriebsstättenrisiko
Integrierte Privathaftpflicht
Lieferung von Baustoffen oder Einrichtungsgegenständen neben der Planung mitversichert (bis zu 25 % des Planungshonorars)
Weltweite Deckung für Flugdrohnen