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Berufshaftpflicht­versicherung für Architekten und In­gen­ieure

Die Berufshaftpflicht­versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Folgen einer gerecht­fertigten oder un­gerecht­fertigten In­an­spruch­nahme durch vermeint­lich geschädigte Dritte. Es ist dabei unerheblich, ob die Ansprüche aus Vermögens­schäden, Sach­schäden oder Personen­schäden resultieren.

Sicherheit bei Pflicht­ver­letzungen

Unterläuft dem Versicherungs­nehmer bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ein Fehler und entsteht einem Dritten dadurch ein Schaden, so steht ihm der Versicherer zur Seite. Versichert sind die dem Berufsbild entsprechenden Leistungen des Versicherungsnehmers bzw. der für den Versicherungsnehmer tätigen Personen.

Der Haftpflichtversicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bietet Rechtsschutz bei einer gerichtlichen Inanspruchnahme. Berechtigte Ansprüche werden vom Haftpflichtversicherer befriedigt.

Der Versicherungsschutz beinhaltet je nach Vertragsgestaltung unter anderem:

Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche

Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr

Zu den versicherten Tätigkeiten gehören unter anderem auch Leistungen als BIM-Manager, Sachverständiger, Innenarchitekt, Projektsteurer, Generalplaner oder SiGeKo

Abwehrrechtsschutz bei Überschreitung der Bauzeit

Bauherrnrisiko für Bauten zu beruflichen oder privaten Zwecken

Asbestschäden nach Verstoßprinzip

Versehensklausel bei nicht angegebenen Risiken

Erweiterung nachhaltiges Bauen Green Building

Erweiterung Betriebsstättenrisiko

Integrierte Privathaftpflicht

Lieferung von Baustoffen oder Einrichtungsgegenständen neben der Planung mitversichert (bis zu 25 % des Planungshonorars)

Weltweite Deckung für Flugdrohnen

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