Produkte -> Betriebs­haftpflicht­versicherung (Bau/Baunebengewerbe)

Betriebs­haftpflicht­versicherung Bau- und Bau­nebengewerbe

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung bietet Schutz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die einem Dritten entstehen und für die das versicherte Unternehmen aufgrund einer Pflicht­verletzung im Rahmen der eigenen Leistungs­erbringung verantwortlich ist.

Verkehrs­sicherungs­pflicht, Folgeschäden, Nachbarbebauung

Vom Versicherungs­schutz umfasst sind bspw. Verletzungen der Verkehrs­sicherungs­pflicht, Folgeschäden aus einer fehlerhaften Bauleistung oder auch Schäden an einer Nachbarbebauung. Nicht versichert sind hingegen Eigenschäden und Erfüllungs- sowie Nachbesserungs­ansprüche wegen Schäden bzw. Mängeln an der eigenen Leistung. Der Versicherungs­schutz umfasst dabei die Befriedigung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie Rechtsschutz im Falle gerichtlicher Auseinander­setzungen.

Der Versicherungsschutz beinhaltet je nach Vertragsgestaltung unter anderem:

Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche

Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr

Integrierte Privathaftpflicht

Betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken

Teilnahme an Ausstellungen und Messen

Versicherungsschutz für alle unselbständigen Betriebsstätten in Deutschland

Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (nur betriebliche, nicht private)

Beauftragung fremder Unternehmer (Subunternehmer), nicht versichert ist jedoch deren persönliche gesetzliche Haftpflicht

Mitversicherung von Betriebsangehörigen in ihrer Eigenschaft als verantwortliche Bauleiter für den Versicherungsnehmer

Schäden im europäischen Ausland

Vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter

Be- und Entladeschäden

Sonstige Tätigkeitsschäden

Leitungsschäden

Ansprüche mitversicherter Personen untereinander

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln

Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe

Mängelbeseitigungsnebenkosten

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