Betriebshaftpflichtversicherung Bau- und Baunebengewerbe
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Schutz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die einem Dritten entstehen und für die das versicherte Unternehmen aufgrund einer Pflichtverletzung im Rahmen der eigenen Leistungserbringung verantwortlich ist.
Verkehrssicherungspflicht, Folgeschäden, Nachbarbebauung
Vom Versicherungsschutz umfasst sind bspw. Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht, Folgeschäden aus einer fehlerhaften Bauleistung oder auch Schäden an einer Nachbarbebauung. Nicht versichert sind hingegen Eigenschäden und Erfüllungs- sowie Nachbesserungsansprüche wegen Schäden bzw. Mängeln an der eigenen Leistung. Der Versicherungsschutz umfasst dabei die Befriedigung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie Rechtsschutz im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Der Versicherungsschutz beinhaltet je nach Vertragsgestaltung unter anderem:
Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche
Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche
Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr
Integrierte Privathaftpflicht
Betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken
Teilnahme an Ausstellungen und Messen
Versicherungsschutz für alle unselbständigen Betriebsstätten in Deutschland
Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (nur betriebliche, nicht private)
Beauftragung fremder Unternehmer (Subunternehmer), nicht versichert ist jedoch deren persönliche gesetzliche Haftpflicht
Mitversicherung von Betriebsangehörigen in ihrer Eigenschaft als verantwortliche Bauleiter für den Versicherungsnehmer
Schäden im europäischen Ausland
Vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter
Be- und Entladeschäden
Sonstige Tätigkeitsschäden
Leitungsschäden
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
Mängelbeseitigungsnebenkosten