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D&O-Versicherung

Die Entscheidungsträger in Unternehmen tragen bei immer komplexeren wirtschaftlichen Zusammenhängen ein stetig wachsendes Risiko. Die Gefahr wächst, für Fehlentscheidungen zur Rechenschaft gezogen zu werden und damit das berufliche Risiko zu einem privaten Risiko werden zu lassen und mit dem privaten Vermögen zu haften.

Es sind meist die Unternehmen selbst, die Ansprüche gegenüber ihrem Management geltend machen. Daneben werden aber auch Ansprüche von Vertragspartnern, Wettbewerbern oder Behörden erhoben.

Basis für einen sicheren Platz im Management

Eine D&O-Versicherung schützt sie vor diesen Gefahren. Der Begriff D&O kommt aus dem angelsächischen Sprachraum, steht für „directors and officers“ und entspricht damit den deutschen Vorständen und Aufsichtsräten. Die D&O-Versicherung ist eine spezielle Form der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung und schätzt neben den erwähnten Vorständen und Aufsichtsräten auch Geschäftsführer, Prokuristen und andere Führungskräfte. Ihr Zweck ist es, die persönlichen Haftungsrisiken des Führungspersonals zu übernehmen.

Schutz

Der Versicherungsschutz umfasst neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche dabei auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Der Versicherer bietet insofern Rechtsschutz und übernimmt die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Der Versicherungsschutz beinhaltet unter anderem:

Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche

Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

Rechtsschutz bei der Anspruchsabwehr

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