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Honorarrechtsschutz

Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Berufs­haftpflicht­versicherung und der Honorar­rechts­schutz­versicherung.

Die Berufshaftpflicht­versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab und begleicht berechtigte Ansprüche Dritter. Die dabei anfallenden Kosten werden vom Berufshaftpflichtversicherer übernommen.

Rechtsschutz für die Durchsetzung eigener Honoraransprüche

Die Honorar­rechts­schutz­versicherung unterstützt Sie hingegen bei der Geltendmachung Ihrer eigenen Honoraransprüche gegenüber einem Vertragspartner. Der Honorarrechts­schutz kann als Zusatz zur Berufs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden. Er deckt die Kosten im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ab, nicht jedoch die Kosten einer außergerichtliche Auseinander­setzung.

Der Versicherungsschutz beinhaltet:

Rechtsschutz für gerichtliche Durchsetzung eigener Honoraransprüche

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