Honorarrechtsschutz
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Berufshaftpflichtversicherung und der Honorarrechtsschutzversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab und begleicht berechtigte Ansprüche Dritter. Die dabei anfallenden Kosten werden vom Berufshaftpflichtversicherer übernommen.
Rechtsschutz für die Durchsetzung eigener Honoraransprüche
Die Honorarrechtsschutzversicherung unterstützt Sie hingegen bei der Geltendmachung Ihrer eigenen Honoraransprüche gegenüber einem Vertragspartner. Der Honorarrechtsschutz kann als Zusatz zur Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Er deckt die Kosten im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ab, nicht jedoch die Kosten einer außergerichtliche Auseinandersetzung.
Der Versicherungsschutz beinhaltet:
Rechtsschutz für gerichtliche Durchsetzung eigener Honoraransprüche