Rechtliches
Während unseres fast fünfzigjährigen Bestehens war es uns immer wichtig, den Arbeitsalltag unserer Kunden zu erleichtern und sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.
Sollten im Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung und Ihrem Versicherungsschutz Rechtsfragen auftreten, sind unsere hausinternen Juristen für Sie da.
Unsere Leistungen umfassen dabei zunächst die Risikoanalyse Ihrer Tätigkeiten, damit jederzeit ein ausreichender Versicherungsschutz sichergestellt ist.
Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Juristen gerne für die kostenfreie versicherungstechnische Prüfung Ihrer Architekten- und Ingenieurverträge zur Verfügung.
Selbstverständlich sind wir auch jederzeit für Sie da, wenn es um die Analyse und Auslegung der für Sie maßgeblichen Versicherungsbedingungen geht.
Im Schadensfall steht Ihnen unser Schadensmanagement zur Verfügung. Dabei verfügen wir über eine jahrzehntelange Erfahrung. Wir vertreten Ihre Interessen und stehen bei der Abwicklung von Schadensfällen von Anfang bis Ende an Ihrer Seite. Wir beraten Sie umfänglich bei der rechtlichen Bewertung der Sachverhalte und unterstützen Sie bei der Kommunikation und bei Verhandlungen mit Anspruchstellern und weiteren Beteiligten sowie bei der Abstimmung der im Einzelfall angebrachten Vorgehensweise und bei Verhandlungen mit Ihrem Versicherer. Über unsere Kooperationspartner erhalten Sie im Rechtsstreit Unterstützung durch auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Sachverständige.
Unsere Unterstützung beginnt allerdings nicht erst mit dem Schadensfall, sondern bereits im Vorfeld vermeintlicher Schäden. Wir sind jederzeit für Sie da, wenn es um die Unterstützung und Beratung bei sich anbahnenden Mängeln und Schadensfällen geht.
01-2024 Überwachungspflicht des Architekten bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten
02-2023 Haftung für Bauverzögerungen im Einzelfall fraglich
01-2023 Nicht jeder optische Mangel führt zu einem Schadensersatzanspruch
02-2022 Keine Akquise bei langwierigen und intensiven Planungsleistungen
02-2021 Grundlagenermittlung erfordert Prüfung der Entwässerung
01-2021 Bauzeitverlängerung und Zusatzhonorar
01-2020 Darf ein Architekt seinen Bauherren rechtlich beraten?
01-2019 Nur wo Architekt drin ist, darf auch Architekt draufstehen
01-2018 Ordentliche Kündigung und 60:40 Klausel
01-2017 Fehlerfreie Pläne für Landschaftsarchitekten
02-2017 Die Haftung des ursprünglich beauftragten Architekten und eines neuen Architekten
01-2015 Mindestsatzunterschreitung und Bindung des Architekten an seine Schlussrechnung
01-2014 Der Architekt schuldet viel, auch eine Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
01-2013 Hemmung der Verjährung durch Verhandeln
01-2012 Der Architekt haftet für vieles, aber nicht für alles
05-2010 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
04-2010 Die Vollmacht des Architekten Teil 4
03-2010 Die Vollmacht des Architekten Teil 3
02-2010 Die Vollmacht des Architekten Teil 2
01-2010 Die Vollmacht des Architekten Teil 1
02-2009 Duldungs- und Anscheinsvollmacht
01-2009 Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten für übersehene Planungsfehler
01-2008 Die Gefahr von Feuchteschäden bei Vollsparren-Wärmedämmungen
03-2007 Umfang der Gewährleistung für Bauwerksmängel im französischen Recht
02-2007 Beginn der Gewährleistungsfrist und Abnahme
01-2007 Die neue DIN 276 Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau - ist da
02-2006 Zusätzliche Anforderungen an die Rechnungstellung von Architekten und Ingenieuren
01-2006 Was ist eine Oberleitung?
02-2005 Haftungsfalle in der VOB/B 2002
02-2005 Bauwerksabdichtungen DIN 18195
01-2005 Beurteilung von Baurissen
02-2004 Auf die Gefälligkeit folgt leicht der Schadenfall
01-2004 Haftung für die Rechnungsprüfung
01-2003 Höchstgrenze der Vertragsstrafe nur noch 5 % der Auftragssumme!
01-2003 Unpünktliche Prämienzahlung gefährdet den Versicherungsschutz